Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2016

I. Geltungsbereich

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung bzw. mit Entgegennahme unserer Lieferungen/Leistungen (Vertragsgegenstand) gelten diese Bedingungen als angenommen. Einer Gegenbestätigung des Abnehmers unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese verpflichtet uns nur insoweit, als sie mit unseren Bedingungen übereinstimmen, ansonsten - auch ohne ausdrücklichen Widerspruch - nicht. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbeziehungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

Für den Geschäftsbereich der  Mediation gelten darüber hinaus die Bestimmungen des Mediationsgesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577) in seiner jeweils gültigen Fassung.

II. Angebote, Vertragsabschluss und Umfang der Leistung

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt immer erst mit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung eines Auftrages/einer Bestellung zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Für den Umfang unserer Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen in jedem Falle ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

III. Termine und Fristen

Leistungstermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich - schriftlich - als verbindlich bezeichnet worden sind. Ist die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist auf ein Ereignis zurückzuführen, das außerhalb unseres Einflusses liegt, so verlängert sich der Termin bzw. die Frist um eine angemessene Zeitspanne. Auf Verzugsschaden oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung haften wir nur bei grob  fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten. Ansonsten können wegen Lieferzeitüberschreitungen keine Ansprüche geltend gemacht werden. Abstimmungs- und Optimierungsarbeiten fallen nicht unter die Lieferfristen und verlängern diese entsprechend. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferungen oder Leistungen beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf 0,5 %, maximal jedoch auf 5 % des von der Verzögerung betroffenen Auftragswertes. Damit sind sämtliche Schadenersatzansprüche aus Verzug oder Unmöglichkeit abgegolten.

Kündigt oder beendet der Kunde/Auftragnehmer das Vertragsverhältnis vor Abschluss der vereinbarten Tätigkeiten egal aus welchem Grund, sind wir berechtigt, noch nicht abgerechnete, aber erbrachte Teile des Projekts, insbesondere auch konzeptionelle Arbeiten, sofort abzurechnen und fällig zu stellen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die vom Dienstleistungsvertrag umfassten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag; sofern der Vertrag hierzu keine Regelungen enthält, erfolgt eine Vergütung nach Aufwand gemäß unserer zum Zeitpunkt der Leistungserringung gültigen Preisliste/Honorarordnung. Reisekosten und Spesen, welche wir unseren im Rahmen des Dienstleistungsvertrages eingesetzten Mitarbeiter_innen zu zahlen haben, werden dem Kunden weiterberechnet: (Übernachtungskosten nach tatsächlichem Aufwand, Abwesenheitspauschalen in Höhe der im Steuerrecht vorgesehenen Pauschale; Fahrtkosten: Flugticket "Business"; Bahn 1. Klasse + Zuschläge, Leihwagen Mittelklasse oder pro gefahrenem km EUR 0,40) Reisezeiten werden mit 75 % des für den entsprechenden Mitarbeiter in unserer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste/Honorarordnung ausgewiesenen Stundensatzes vergütet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer und etwaige andere gesetzliche Abgaben werden zusätzlich jeweils in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Sätze berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu berechnen.

V. Eigentumsrecht

Der Kunde erhält an unseren vertragsgemäßen Leistungen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des erteilten Auftrages. Er darf die Ergebnisse aller unserer unter dem Dienstleistungsvertrag erbrachten Leistungen nur für eigene interne betriebliche Zwecke verwenden und sie ohne unsere schriftliche Einwilligung weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen. Sämtliche darüber hinausgehende Nutzungsrechte verbleiben bei uns. An Fotografien, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

VI. Haftung

Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns selbst als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Wir haften für von uns fahrlässig verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden nicht. Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden wird unsere Haftung auf den Auftragswert beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die wir aufzukommen haben, uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder vom Auftragnehmer aufnehmen zu lassen. Für den Fall, dass er diesem offensichtlich nicht nachkommt, entfällt jegliche Haftung unsererseits. Sämtliche Ersatzansprüche gegen uns verjähren binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung.

VII. Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen unter dem Dienstvertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit über Angelegenheiten - etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art - der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung des Vertrages ohne die schriftliche Einwilligung der betroffenen Parte nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die die andere Partei nachweislich von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhält, oder die bei Vertragsabschluss allgemein bekannt wurden. Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter_innen, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend verpflichten. Die oben beschriebenen Verpflichtungen bleiben für beide Vertragsparteien auch nach Beendigung des Vertrages für weitere fünf Jahre ab dem Ende seiner Laufzeit bestehen.

VIII. Treuepflicht


Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Während der Vertragsdurchführung und innerhalb von 12 Monaten danach wird der Kunde unsere Mitarbeiter weder bei sich einstellen noch in sonstiger Form bei sich oder einem abhängigen Unternehmen beschäftigen.

IX. Sonstiges


Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenabreden oder Änderungen dieser Bedingungen sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist. Wir sind berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden ganz oder teilweise auf einen Vertragspartner von uns zu übertragen, wenn dadurch die Rechte des Kunden nicht beeinträchtigt werden und dem Sicherheitsbedürfnis Rechnung getragen wird.

X. Werbung

koiné wird den Namen des Auftraggebers nicht ohne dessen vorheriger Zustimmung in Werbung oder sonstiger öffentlicher Kommunikation verwenden. koiné wird mit der Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber nicht ohne vorherige Zustimmung werben oder sie erwähnen. Der Auftraggeber wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern. Die Parteien werden sämtliche Öffentlichkeits- und Marketingmaßnahmen in Verbindung mit gemeinsamen Projekten, sofern diese erwünscht bzw. erforderlich werden, miteinander abstimmen. Die Koordination der Maßnahmen erfolgt im zuständigen Projektteam.

XI. Schlussbestimmungen


Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig ist Freising Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder ein zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossener Vertrag ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle werden die Vertragspartner zusammenwirken, um die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und wirksame zu ersetzen, die geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Regelungs- und Vertragslücken.